| Rettungsgasse seit 1. Januar 2012 Pflicht in Österreich |
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Seit 1. Januar 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht
Die ASFINAG begrüßt die Einführung der Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist auf den österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem Aufwand umsetzbar. Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräumarbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen. Die Rettungsgasse unterstützt das Ziel der ASFINAG, ihren Kunden bedarfsgerechte, verkehrssicher ausgebaute und gut servicierte Autobahnen und Schnellstraßen zur Verfügung zu stellen.
Was ist die Rettungsgasse?Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Abbildung: Rettungsgasse bei 2-streifiger und 3-streifiger Richtungsfahrbahn
Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort
Schnellere Versorgung von Verletzten
Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle VerkehrsteilnehmerSystem existiert bereits in Nachbarländern
Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit
KommunikationskampagneDer Ministerrat hat in seinem Beschluss auch den Straßenerhalter ASFINAG beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Autofahrerclubs, den Fahrschulen und den Rettungs- und Einsatzorganisationen eine Informationskampagne durchzuführen. Dazu wird die ASFINAG nun in Abstimmung mit allen Organisationen eine Informationskampagne konzipieren.
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